Je nach Ausprägung der chronischen Erkrankung kann Pflegebedürftigkeit entstehen. Wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie regelmäßig Hilfe im Alltag benötigen, sollten Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer zuständigen Pflegekasse stellen. Pflegebedürftig ist man nicht erst, wenn man gar nichts mehr kann. Entscheidend ist die Frage, ob körperliche Einschränkungen den Alltag erschweren. Die Pflegekasse ist der zuständigen Krankenkasse angegliedert. Sie können in einem kurzen, formlosen Brief die Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen. Im nächsten Schritt sendet Ihnen die Pflegekasse Unterlagen zu und lässt ein:e Gutachter:in des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) zur Feststellung einer grundsätzlichen Pflegebedürftigkeit und des Pflegegrads zu Ihnen nach Hause kommen.
Die Pflegegrade orientieren sich an der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und den Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person. Entscheidend für die Einstufung ist der Grad der Selbstständigkeit. Dabei soll der ganze Mensch in Augenschein genommen werden, auch geistige Einschränkungen werden berücksichtigt.