Je nach Ausprägung der chronischen Erkrankung kann Pflegebedürftigkeit entstehen. Wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie regelmäßig Hilfe im Alltag benötigen, sollten Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer zuständigen Pflegekasse stellen. Pflegebedürftig ist man nicht erst, wenn man gar nichts mehr kann. Entscheidend ist die Frage, ob körperliche Einschränkungen den Alltag erschweren. Die Pflegekasse ist der zuständigen Krankenkasse angegliedert. Sie können in einem kurzen, formlosen Brief die Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen. Im nächsten Schritt sendet Ihnen die Pflegekasse Unterlagen zu und lässt ein:e Gutachter:in des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) zur Feststellung einer grundsätzlichen Pflegebedürftigkeit und des Pflegegrads zu Ihnen nach Hause kommen.

Die Pflegegrade orientieren sich an der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und den Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person. Entscheidend für die Einstufung ist der Grad der Selbstständigkeit. Dabei soll der ganze Mensch in Augenschein genommen werden, auch geistige Einschränkungen werden berücksichtigt.

Für das Gutachten werden die folgenden sechs Lebensbereiche („Module“) betrachtet:

Mobilität

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Selbstversorgung

Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

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Diese Lebensbereiche oder Module werden mit Punkten von 0 („Keine Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“) bis 4 („Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“) bewertet. Die einzelnen Bereiche werden hierbei unterschiedlich gewichtet (die Bereiche „Kognitive und kommunikative Fähigkeiten“ und „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“ werden zusammengefasst bewertet):

Die Punkte der einzelnen Module werden nach oben gezeigtem Schlüssel gewichtet und anschließend addiert. Aus der Summe ergibt sich der entsprechende Pflegegrad, der folgende Beeinträchtigungen feststellen soll:

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